Zwei Samstage und drei Abende
Feuerwehrdienstleistende, die in ihrer Feuerwehr für eine entsprechende Tätigkeit vorgesehen sind. Das Vorhandensein eines Gerätesatzes "Absturzsicherung" ist nicht erforderlich.
Maximal zwei Teilenhmer pro Feuerwehr!
Die Lehrgangsteilnehmer werden unter Beachtung der z.Zt. gültigen Rechsvorschriften in die Feuerwehrdienstvorschrift 1 (FwDV 1) Kap. 17 - Sicheres Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen - und Kap. 18 - Retten und Selbstretten- eingewiesen.
In der theoretischen und praktischen Ausbildung sollen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowohl beim Sichern als auch beim Retten und Selbstretten entwickelt und trainiert werden.
Schwerpunkt hierbei ist die Gewährleistung einer hohen Sicherheit bei Übungen und Einsätzen. Knotenkunde und eine Vielzahl praktischer Übungen zum Erlernen verschiedener Sicherungstechniken dient zum eigenständigen Beurteilen der jeweils besten Möglichkeit.
Das Erkennen der Abgrenzung zwischen Arbeit in absturzgefährdeten Bereichen und der speziellen Rettung (Höhenrettung) ist ein weiterer Bestandteil dieser Ausbildung.
Achtung:
In manchen Feuerwehrgerätehäusern herrscht Schwarz/Weiß-Trennung, d.h. der Unterrichtsraum bzw. die Sozialräume dürfen nicht mit Feuerwehrschutzbekleidung betreten werden.